Bienengefährdende Pflanzenschutzmittel ab 29.04. wieder teilweise erlaubt

LPA - Das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, wird in der Nacht von Donnerstag auf Freitag dieser Woche für alle Obstanlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe aufgehoben. Dies teilt das Landesamt für Obst- und Weinbau mit.

Der Südtiroler Beartungsring für Obst- und Weinbau hat vorgeschlagen, das Verbot am Donnerstag, 29. April 2004, ab 24 Uhr für alle Obstanlagen bis zu 500 Metern Meereshöhe aufzuheben. Die Landesabteilung für Landwirtschaft hat daraufhin die entsprechende Verordnung erlassen. Blühende Bäume in den genannten Gebieten dürfen weiterhin nicht mit bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. In Obstanlagen über 500 Metern bleibt das Verbot, bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen, bis auf Widerruf aufrecht.

Quelle: LPA

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